Für Erklärungen, die Sie vor dem zuständigen Nachlassgericht Ratingen beurkunden lassen möchten (zum Beispiel: Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen), besteht die Möglichkeit der Terminvergabe. Hierzu werden Sie gebeten, die jeweils erforderlichen Unterlagen (s. u.) zuvor persönlich bei der zentralen Poststelle im Hauptgebäude (Wachtmeisterei) zu den allgemeinen Öffnungszeiten oder schriftlich beim Amtsgericht Ratingen einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sodann eine Terminsnachricht für die Beurkundung.

Die oben genannten Erklärungen können Sie auch bei einem Notar Ihrer Wahl beurkunden lassen.

Erforderliche Unterlagen und Hinweisblätter

Die Dateien stehen im PDF-Format zur Verfügung und sind nicht am Rechner ausfüllbar.
Ausnahme ist hier der Fragebogen zum Wert des Nachlasses. Dieser wird als ausfüllbare PDF-Datei und als Online-Formular mit Ausfüllassistent angeboten.