Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten.
Ein weiterer Zweig der Justiz sind die Gerichtsvollzieher, der Ambulante Soziale Dienst - Fachbereich Bewährungshilfe und Führungsaufsicht - und die Schiedspersonen.