
Das Mahnverfahren ist ein eigenständiges Verfahren der Zivilprozessordnung. Mit diesem Verfahren können Gläubiger, die eine Geldforderung durchsetzen wollen, ohne Klageerhebung einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) erlangen. Es ist damit eine schnelle und kostengünstige Alternative zu einem Zivilprozess. Das Mahnverfahren ist nur für Ansprüche auf Zahlung eines bestimmten und fälligen Geldbetrags zulässig.
Der Antrag kann durch Einreichung des amtlichen Vordrucks (erhältlich in Schreibwarenläden) oder durch das Barcode- Verfahren gestellt werden. Im Barcode-Verfahren wird der Antrag mit einem interaktiven Formular online erstellt, ausgedruckt und anschließend per Post übersandt. Vorteil ist, dass bei der Eingabe die Antragsdaten bereits auf Vollständigkeit und offensichtliche Fehler überprüft werden.
Die Mahnverfahren für den Bereich des Oberlandesgerichts Düsseldorf und damit auch für den Bezirk des Amtsgerichts Ratingen, werden in automatisierter Form beim Amtsgericht Hagen (Zentrale Mahnabteilung) bearbeitet.
Weitere Informationen
- Das Mahnverfahren - ein eigenständiges Verfahren der Zivilprozessordnung
Lesen Sie mehr über den Ablauf des Verfahrens, über den Vollstreckungsbescheid und über die Kosten. - Projekt "Automatisiertes Mahnverfahren"
Hier finden Sie unter anderem das für Sie zuständige zentrale Mahngericht, Verfahrenshilfen, Ausfüllhinweise und eine Übersicht der amtlichen Vordrucke. - www.online-mahnantrag.de
Hier gelangen Sie direkt zum interaktiven Online-Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids.