Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids Quelle: Justiz NRW

Das Mahnverfahren ist ein eigenständiges Verfahren der Zivilprozessordnung. Mit diesem Verfahren können Gläubiger, die eine Geldforderung durchsetzen wollen, ohne Klageerhebung einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) erlangen. Es ist damit eine schnelle und kostengünstige Alternative zu einem Zivilprozess. Das Mahnverfahren ist nur für Ansprüche auf Zahlung eines bestimmten und fälligen Geldbetrags zulässig.

Der Antrag kann durch Einreichung des amtlichen Vordrucks (erhältlich in Schreibwarenläden) oder durch das  Barcode- Verfahren gestellt werden. Im Barcode-Verfahren wird der Antrag mit einem interaktiven Formular online erstellt, ausgedruckt und anschließend per Post übersandt. Vorteil ist, dass bei der Eingabe die Antragsdaten bereits auf Vollständigkeit und offensichtliche Fehler überprüft werden.

Die Mahnverfahren für den Bereich des Oberlandesgerichts Düsseldorf und damit auch für den Bezirk des Amtsgerichts Ratingen, werden in automatisierter Form beim Amtsgericht Hagen (Zentrale Mahnabteilung) bearbeitet.

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